GEG 2024 (Heizungsgesetz): Was bei der Heizung gilt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. Januar 2024 und schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Im Neubau in Neubaugebieten gilt das sofort, im Bestand greifen Übergangsfristen entlang der kommunalen Wärmeplanung – in Großstädten wie München bis spätestens 30. Juni 2026. Eine Wärmepumpe erfüllt die 65-Prozent-Regel automatisch.
Die 65-Prozent-Regel im Kern
Jede ab Geltung neu installierte Heizung muss zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Als Erfüllungsoptionen nennt das GEG unter anderem:
- Wärmepumpe (erfüllt die Vorgabe automatisch)
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Stromdirektheizung (unter Bedingungen)
- Solarthermie
- Hybridheizung aus erneuerbarer und fossiler Komponente
- Biomasseheizung (z. B. Holzpellets)
Die Wärmepumpe ist die verbreitetste Lösung, weil sie die Vorgabe ohne weiteren Nachweis erfüllt und förderfähig ist.
Wann gilt was? Neubau und Bestand
| Fall | Geltung der 65-%-Regel |
|---|---|
| Neubau im Neubaugebiet | seit 01.01.2024 sofort |
| Neubau in Baulücke / Bestand | an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt |
| Bestandsgebäude, Heizungstausch | nach Ablauf der kommunalen Wärmeplanungsfrist |
Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Erst beim Einbau einer neuen Heizung greift die Regel – und im Bestand erst, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Kommunale Wärmeplanung in München
Die Übergangsfristen im Bestand richten sich nach der kommunalen Wärmeplanung. Für Großstädte über 100.000 Einwohner – also auch München – muss diese bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen. Erst danach gilt die 65-Prozent-Regel verbindlich für neu eingebaute Heizungen im Bestand. Die Wärmeplanung legt fest, wo künftig Wärmenetze entstehen und wo dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe sinnvoll sind.
Was bedeutet das für Eigenheimbesitzer?
- Heizung intakt: kein Handlungszwang, Weiterbetrieb erlaubt
- Heizung defekt (Havarie): es gelten Übergangs- und Ausnahmefristen, vorübergehend auch fossile Reparatur/Übergangslösung möglich
- geplanter Tausch: jetzt auf erneuerbare Lösung setzen und Förderung mitnehmen
Wer jetzt umrüstet, sichert sich die hohe KfW-Förderung und ist unabhängig vom späteren Pflichttermin. Eine frühzeitige Beratung klärt, welche Option für Ihr Haus passt.
GEG und Förderung zusammen denken
Das GEG schreibt das „Ob", die Förderung verbessert das „Wie teuer". Wer die 65-Prozent-Pflicht mit einer Wärmepumpe erfüllt, kann bis zu 70 % Zuschuss über die KfW erhalten. So lassen sich gesetzliche Vorgabe und Wirtschaftlichkeit verbinden. Unsere Förderberatung stimmt beides aufeinander ab.
Ausnahmen und Härtefallregelungen
Das GEG sieht Ausnahmen vor, damit niemand unzumutbar belastet wird. Dazu gehören Härtefallregelungen, wenn die Investition in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Gebäudewert steht, sowie technische Unmöglichkeit im Einzelfall. Bei einer Heizungshavarie gelten großzügige Übergangsfristen, in denen vorübergehend auch eine gebrauchte oder fossile Übergangsheizung zulässig ist. Auch sehr alte Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein. Diese Regelungen verhindern überstürzte Entscheidungen und geben Zeit für eine geplante Umstellung.
Beratungspflicht vor dem Einbau
Wer eine Heizung einbauen möchte, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden kann, muss sich zuvor verpflichtend beraten lassen. Die Beratung soll auf die möglichen Kostenrisiken durch steigende CO2-Preise und künftige Pflichten hinweisen. Diese Pflicht unterstreicht, dass das GEG nicht primär verbietet, sondern eine bewusste, zukunftssichere Entscheidung fördern will. Eine frühzeitige unabhängige Beratung hilft, die für Ihr Gebäude passende Lösung zu finden, bevor Fristen oder eine Havarie den Handlungsspielraum einengen.
Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die 65-Prozent-Regel greift erst beim Einbau einer neuen Heizung – im Bestand zudem erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.
Was besagt die 65-Prozent-Regel?
Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Vorgabe automatisch, ebenso ein Anschluss an ein Wärmenetz oder bestimmte Hybrid- und Biomasselösungen.
Ab wann gilt das GEG in München verbindlich im Bestand?
Die Pflicht im Bestand ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, die in Großstädten wie München bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen muss. Erst danach gilt die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen im Bestand verbindlich.
Was passiert, wenn meine Heizung plötzlich ausfällt?
Bei einer Havarie gelten Ausnahme- und Übergangsfristen. Sie dürfen vorübergehend eine Übergangslösung einbauen und haben mehrere Jahre Zeit, auf eine GEG-konforme Heizung umzustellen. Eine schnelle Beratung hilft, die wirtschaftlichste Lösung zu finden.
