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Ratgeber

§ 14a EnWG: Netzentgelte und Steuerung der Wärmepumpe.

Was § 14a EnWG für Wärmepumpen bedeutet: Dimmen statt Abschalten, Modul 1 und Modul 2 im Vergleich und wie sich die Steuerbarkeit auf den Komfort auswirkt.

Münchener Wärmepumpen2 Min. Lesezeit
§ 14a EnWG: Netzentgelte und Steuerung der Wärmepumpe

Seit Anfang 2024 gilt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen — dazu zählen Wärmepumpen, Wallboxen, Speicher und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei drohender Netzüberlastung reduzieren, im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.

Dimmen statt Abschalten

Der wichtigste Unterschied zur alten Sperrzeitregelung: Es wird nicht mehr komplett abgeschaltet. Der Netzbetreiber darf die Leistung auf mindestens 4,2 kW begrenzen — genug, um eine typische Wärmepumpe im Einfamilienhaus weiterlaufen zu lassen, wenn auch gedrosselt. Eingriffe sind zudem selten und zeitlich begrenzt; in vielen Netzgebieten kam es bisher zu keinem einzigen.

Betroffen sind Anlagen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Ältere Wärmepumpen mit klassischer Sperrzeitregelung können in die neue Regelung wechseln, müssen aber nicht.

Die beiden Module beim Netzentgelt

Modul 1Modul 2
Prinzippauschaler Abschlag auf das Netzentgeltprozentuale Reduzierung des Arbeitspreises
Höheje nach Netzgebiet meist 110–190 € im Jahrrund 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis
Zählergemeinsame Messung möglichseparater Zählpunkt nötig
Lohnt beimoderatem Verbrauchhohem Verbrauch, z. B. WP + Wallbox

Modul 1 ist die Voreinstellung und für die meisten Einfamilienhäuser die einfachere Wahl. Ab 2025 kam Modul 3 als zeitvariable Komponente hinzu, das mit Modul 1 kombinierbar ist — es lohnt sich vor allem in Verbindung mit einem Wärmepumpentarif mit Zeitfenstern.

Was Sie technisch brauchen

  • eine Steuerbox oder ein Smart-Meter-Gateway mit Steuereinrichtung des Netzbetreibers
  • eine Wärmepumpe mit Schnittstelle für die Leistungsbegrenzung (praktisch alle aktuellen Geräte)
  • Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme
  • ggf. einen zweiten Zählpunkt, wenn Modul 2 gewählt wird

Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Installateur. Sie ist Pflicht, unabhängig davon, welches Modul gewählt wird — auch wer auf reduzierte Netzentgelte verzichtet, muss die Anlage melden.

Auswirkung auf den Wohnkomfort

Eine gedrosselte Wärmepumpe heizt weiter, nur langsamer. Bei ausreichend Anlagenvolumen und träger Bauweise merkt man einen Eingriff schlicht nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will:

  • Anlagenvolumen ausreichend bemessen, siehe Pufferspeicher
  • Warmwasserbereitung zeitlich vor typische Lastspitzen legen (frühmorgens statt 18 Uhr)
  • Heizkurve so flach wie möglich fahren, siehe Heizkurve einstellen
  • Bei eigener PV mit Speicher puffert der Hausspeicher zusätzlich ab

Rechenbeispiel

Eine Wärmepumpe mit 3.800 kWh Jahresverbrauch spart über Modul 1 im Schnitt etwa 150 € Netzentgelt pro Jahr. Über eine Anlagenlaufzeit von 20 Jahren sind das rund 3.000 € — bei Eingriffen, die im Alltag praktisch nicht spürbar sind. Modul 2 kann bei einem Haushalt mit Wärmepumpe und Elektroauto und 7.000 kWh gesteuertem Verbrauch deutlich mehr bringen, verlangt aber den separaten Zählpunkt samt Zählerkosten.

Häufige Missverständnisse

  • „Die schalten mir im Winter die Heizung ab." Nein — 4,2 kW bleiben immer verfügbar, ein vollständiges Abschalten ist unzulässig.
  • „Das gilt für meine alte Anlage auch." Nein — nur für Inbetriebnahmen ab 2024, ältere Anlagen können freiwillig wechseln.
  • „Ich kann die Teilnahme ablehnen." Die Steuerbarkeit ist bei neuen Anlagen verpflichtend; wählbar ist nur das Entgeltmodul.
  • „Ein zweiter Zähler lohnt sich immer." Nur bei hohem Verbrauch — sonst frisst die Zählergebühr den Vorteil.

Wir melden die Anlage an und wählen das passende Modul mit Ihnen aus — Anfrage stellen.

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