Zurück zu allen Ratgebern
Ratgeber

Wärmepumpe in der WEG: Beschluss, Kosten, Förderung.

Heizungstausch in der Eigentümergemeinschaft: welche Mehrheit nötig ist, wie Kosten verteilt werden und warum der Förderantrag der WEG gehört, nicht dem Einzelnen.

Münchener Wärmepumpen2 Min. Lesezeit
Wärmepumpe in der WEG: Beschluss, Kosten, Förderung

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört die Zentralheizung zum Gemeinschaftseigentum. Der Austausch gegen eine Wärmepumpe ist deshalb keine private Entscheidung, sondern ein Beschluss der Eigentümerversammlung — mit eigenen Regeln für Mehrheit, Kostenverteilung und Förderung.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss?

Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Veränderungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Versammlung. Das gilt auch für den Heizungstausch. Entscheidend ist aber die Folgefrage: Wer zahlt?

  • Einfache Mehrheit: Maßnahme ist beschlossen — die Kosten tragen aber grundsätzlich nur die Zustimmenden.
  • Mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile: Kosten werden auf alle Eigentümer nach Miteigentumsanteilen umgelegt.
  • Amortisation in angemessener Zeit: Auch dann tragen alle die Kosten, unabhängig vom Stimmergebnis.

Bei einem Heizungstausch, der ohnehin fällig ist, greift zusätzlich das Argument der ordnungsmäßigen Verwaltung: Eine defekte oder nach GEG nicht mehr zulässige Anlage muss ersetzt werden — die Frage ist nur, wodurch.

Der übliche Ablauf

  • Schritt 1: Bestandsaufnahme durch den Verwalter — Alter der Anlage, Zustand der Verteilung, Heizflächen in den Wohnungen.
  • Schritt 2: Heizlastberechnung für das Gesamtgebäude, nicht nur Daumenwerte aus dem Kesselschild.
  • Schritt 3: Zwei bis drei Angebote einholen, jeweils mit Aufstellkonzept und Schallnachweis.
  • Schritt 4: Beschlussvorlage mit Kostenrahmen, Verteilungsschlüssel und Förderannahme in die Versammlung geben.
  • Schritt 5: Nach dem Beschluss den Förderantrag stellen — vor Vertragsabschluss.
  • Schritt 6: Umsetzung, Einregulierung, Abnahme.

Förderung: die WEG ist die Antragstellerin

Für die zentrale Heizungsanlage stellt die Gemeinschaft den Antrag, vertreten durch den Verwalter — nicht die einzelnen Eigentümer. Die Grundförderung und der Klima-Geschwindigkeitsbonus gelten für das Gebäude. Der Einkommensbonus dagegen ist personengebunden und in der WEG bei zentralen Anlagen nicht anwendbar. Die förderfähigen Höchstkosten steigen mit der Zahl der Wohneinheiten: für die erste Einheit 30.000 €, für die zweite bis sechste jeweils 15.000 €, ab der siebten 8.000 € (Richtwerte, Stand 2026). Details klärt die Förderberatung.

WohneinheitenFörderfähige Höchstkosten (Richtwert)
130.000 €
6105.000 €
12153.000 €

Was in der Versammlung typischerweise strittig ist

  • Aufstellort: Wer bekommt das Außengerät vors Fenster? Der Schallnachweis gehört auf den Tisch, siehe Schallschutz.
  • Heizflächen in den Wohnungen: Sondereigentum. Muss ein Eigentümer Heizkörper tauschen, zahlt er selbst — das gehört vorher offen benannt.
  • Vorlauftemperatur: Eine hohe Vorlauftemperatur schont Sondereigentum, kostet aber alle über die Betriebskosten. Der Kompromiss gehört in den Beschluss.
  • Zeitpunkt: Ein Tausch im laufenden Winter ist teurer und riskanter als einer im Sommer.

Alternative: dezentral statt zentral

Wo eine gemeinsame Anlage am Aufstellort oder an der Mehrheit scheitert, bleiben dezentrale Lösungen — etwa der Ersatz einzelner Gasetagenheizungen. Der Nachteil: höhere Kosten je Wohneinheit, mehr Wartungsstellen, schlechtere Effizienz. Der Vorteil: Jeder Eigentümer entscheidet für sich. Welche Konzepte im Mehrparteienhaus sonst noch tragen, zeigt der Beitrag zur Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Was der Verwalter vorbereiten sollte

  • Wirtschaftlichkeitsvergleich über 20 Jahre, inklusive CO₂-Preis auf Erdgas
  • Angebotsübersicht mit vergleichbarem Leistungsumfang
  • Förderannahme mit und ohne Geschwindigkeitsbonus
  • Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnung, siehe Heizkostenabrechnung
  • klare Trennung: Was ist Gemeinschafts-, was Sondereigentum?

Wir erstellen Konzept und Beschlussunterlage für Ihre Gemeinschaft — Kontakt aufnehmen.

Frage zum Thema?

Wir helfen persönlich.

Sie planen eine Wärmepumpe? Wir übernehmen Beratung, Heizlast, Förderung und Einbau — aus einer Hand vom Münchner Meisterbetrieb.

Jetzt anrufen089 620 84 215Anfrage