Jede Wärmepumpe muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Was danach zu tun ist, hängt an drei Fragen: Reicht der Hausanschluss? Braucht es einen zweiten Zähler? Und welches Netzentgelt-Modul wird gewählt?
Wie viel Leistung eine Wärmepumpe zieht
| Heizleistung | elektrische Aufnahme | mit Heizstab | Absicherung |
|---|---|---|---|
| 6 kW | ca. 2,0 kW | ca. 8,0 kW | 3 × 16 A |
| 9 kW | ca. 3,0 kW | ca. 9,0 kW | 3 × 16–20 A |
| 12 kW | ca. 4,0 kW | ca. 13,0 kW | 3 × 20–25 A |
| 16 kW | ca. 5,5 kW | ca. 15,0 kW | 3 × 25–32 A |
Der Verdichter selbst braucht überraschend wenig — den Ausschlag gibt der elektrische Heizstab, der als Notheizung und für das Legionellenprogramm vorgesehen ist. Wer ihn kleiner wählt oder in der Leistung begrenzt, entlastet den Anschluss deutlich.
Reicht der Hausanschluss?
Ein üblicher Hausanschluss im Einfamilienhaus ist mit 3 × 35 A oder 3 × 50 A abgesichert, was rund 24 bzw. 34 kW entspricht. Für Wärmepumpe, Haushalt und eine Wallbox reicht das in aller Regel — auch weil ein Lastmanagement gleichzeitige Spitzen verhindert. Kritisch wird es bei:
- alten Anschlüssen mit 3 × 25 A oder älteren Zählerplätzen ohne Platz für Zusatztechnik
- Mehrfamilienhäusern mit Zentralanlage plus mehreren Wallboxen
- großen Wärmepumpen ab 20 kW mit entsprechendem Heizstab
Eine Anschlusserhöhung kostet je nach Kabelweg 1.500 bis 6.000 €. Der Netzbetreiber prüft das im Rahmen der Anmeldung.
Eigener Zähler: ja oder nein?
Seit der Neuregelung der Netzentgelte hängt die Antwort am gewählten Modul:
- Modul 1 — pauschaler Abschlag auf das Netzentgelt, gemeinsame Messung mit dem Haushaltsstrom möglich. Ein zweiter Zähler ist nicht nötig. Für die meisten Einfamilienhäuser die einfachere und günstigere Wahl.
- Modul 2 — prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises, dafür ist ein separater Zählpunkt Pflicht. Lohnt sich erst bei hohem gesteuertem Verbrauch, etwa Wärmepumpe plus Elektroauto.
Ein zusätzlicher Zählpunkt kostet Einbau plus jährliche Messstellengebühr von rund 20 bis 60 €. Die Systematik erklärt der Beitrag zu § 14a EnWG. Ob sich ein eigener Wärmepumpentarif rechnet, steht unter Stromverbrauch und Tarif.
Was zur Anmeldung gehört
- Datenblatt der Wärmepumpe mit elektrischer Leistungsaufnahme und Anlaufstrom
- Angaben zu Heizstab und Warmwasserbereitung
- Anschluss- und Zählerkonzept, ausgeführt von einem eingetragenen Elektroinstallateur
- Erklärung zur Steuerbarkeit nach § 14a EnWG und Wahl des Netzentgelt-Moduls
- bei Photovoltaik: Angaben zum Zusammenspiel, siehe SG Ready
Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Installateur. Bearbeitungszeit: zwei bis sechs Wochen — sie gehört deshalb früh in den Terminplan, nicht in die Woche vor der Inbetriebnahme.
Technische Anforderungen im Zählerschrank
- Steuerbox oder Smart-Meter-Gateway mit Platz im Zählerfeld
- separater Leitungsschutzschalter und passender FI-Typ für die Wärmepumpe
- Anlaufstrombegrenzung, damit Netzrückwirkungen im Rahmen bleiben — bei Invertergeräten Standard
- Zuleitungsquerschnitt nach Länge und Absicherung, oft 5 × 4 mm² oder 5 × 6 mm²
Kosten im Überblick
- Zuleitung und Absicherung im Bestand: 600 bis 1.800 €
- Steuerbox und Zählerplatzanpassung: 300 bis 1.200 €
- zweiter Zählpunkt für Modul 2: 200 bis 800 € einmalig
- Anschlusserhöhung, falls nötig: 1.500 bis 6.000 €
In der Summe sind 1.000 bis 3.000 € realistisch — ein Posten, der in günstigen Angeboten gern fehlt. Prüfen Sie das beim Angebotsvergleich ausdrücklich mit.
Wir klären den Anschluss vor der Bestellung, nicht danach — mehr zur Installation.


