Eine Wärmepumpe steht draußen, hängt am Stromnetz und kostet mehr als so manches Auto. Trotzdem prüfen die wenigsten Eigentümer, ob sie überhaupt versichert ist — und in welchen Fällen.
Welche Versicherung wofür einsteht
| Schaden | Zuständig | meist gedeckt? |
|---|---|---|
| Blitzschlag, Überspannung | Wohngebäudeversicherung | ja, wenn Überspannung eingeschlossen |
| Sturm und Hagel | Wohngebäudeversicherung | meist ab Windstärke 8 |
| Überschwemmung, Starkregen | Elementarschadenzusatz | nur mit Zusatzbaustein |
| Diebstahl des Außengeräts | Wohngebäude, teils Hausrat | oft strittig — ausdrücklich klären |
| Vandalismus | Wohngebäude mit Zusatz | nur mit Einschluss |
| Bedienfehler, Verschleiß | keine | nein |
| Elektronikdefekt ohne äußere Ursache | Elektronikversicherung, Garantie | nur separat |
Der wichtigste Punkt: Meldung an den Versicherer
Eine Wärmepumpe erhöht den Wert der Gebäudetechnik erheblich. Wird sie nicht gemeldet, kann die Versicherungssumme im Schadensfall zu niedrig angesetzt sein — mit anteiliger Kürzung. Melden Sie deshalb nach dem Einbau:
- Art und Leistung der Anlage
- Anschaffungswert inklusive Montage
- Aufstellort (außen, innen, Dach)
- ergänzend eine vorhandene Photovoltaikanlage, falls neu hinzugekommen
Das ist meist ohne oder mit geringer Beitragsanpassung möglich — im Schadensfall aber entscheidend.
Überspannung: das reale Risiko
Nicht der direkte Blitzeinschlag ist die häufigste Ursache, sondern Überspannung im Netz nach einem Einschlag in der Nähe. Sie zerstört Regelungselektronik und Wechselrichter. Schutz bietet ein abgestufter Überspannungsschutz im Zählerschrank und in der Unterverteilung — Kosten 400 bis 1.200 €, deutlich weniger als eine neue Steuerplatine. Bei Neuanlagen gehört er ins Elektrokonzept, siehe Stromanschluss und Zähler.
Diebstahl — kein theoretisches Problem
Außengeräte enthalten Kupfer und sind in wenigen Minuten demontiert. Was hilft:
- Verschraubung mit dem Fundament, gesicherte Schrauben
- Aufstellung in nicht einsehbaren, aber beleuchteten Bereichen
- Bewegungsmelder, gegebenenfalls Kameraabdeckung des Grundstücks
- Seriennummer dokumentieren und fotografieren
Klären Sie schriftlich mit dem Versicherer, ob das Außengerät als Gebäudebestandteil gilt — davon hängt die Regulierung ab.
Garantie und Gewährleistung
- Gewährleistung des Handwerkers: gesetzlich in der Regel fünf Jahre für die Werkleistung, zwei Jahre für gekaufte Bauteile.
- Herstellergarantie: häufig fünf Jahre, verlängerbar auf sieben bis zehn — meist unter der Bedingung regelmäßiger Wartung.
- Verschleißteile sind selten eingeschlossen; prüfen Sie, was zählt.
- Alle Nachweise sammeln — ohne Wartungsprotokolle kann die Garantie entfallen.
Was Sie selbst tun können
- Fotodokumentation der Anlage nach Inbetriebnahme anlegen
- Rechnungen, Protokolle und Seriennummern digital sichern
- Überspannungsschutz prüfen lassen, besonders in älteren Elektroinstallationen
- Kondensatweg und Standsicherheit kontrollieren, siehe Aufstellort
- bei Hagelwarnung nichts abdecken — die Luftzufuhr muss frei bleiben
Wir dokumentieren Anlagen bei der Übergabe vollständig — mehr zur Installation.


