Zurück zu allen Ratgebern
Ratgeber

Energieausweis und Wärmepumpe: was sich ändert.

Wie sich eine Wärmepumpe im Energieausweis auswirkt: Endenergie, Primärenergie, Effizienzklasse und was der Ausweis beim Verkauf oder der Vermietung bedeutet.

Münchener Wärmepumpen2 Min. Lesezeit
Energieausweis und Wärmepumpe: was sich ändert

Ein Heizungstausch verändert den Energieausweis deutlich — meist um mehrere Effizienzklassen. Der Grund liegt im Primärenergiefaktor: Strom wird mit einem niedrigen Faktor bewertet, und die Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom drei bis vier Kilowattstunden Wärme.

Die drei Kennzahlen

KennzahlBedeutung
Endenergiebedarfwas am Zähler ankommt — bei der Wärmepumpe der Strom
Primärenergiebedarfzusätzlich Gewinnung, Umwandlung, Transport des Energieträgers
Effizienzklasse A+ bis Habgeleitet aus dem Endenergiebedarf je m² und Jahr

Für die Klasse zählt die Endenergie. Weil eine Wärmepumpe für dieselbe Wärme nur ein Drittel bis ein Viertel an Endenergie braucht, verbessert sich die Einstufung erheblich — häufig von E oder F auf B oder C.

Ein Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, 150 m², 22.000 kWh Wärmebedarf:

  • Gasheizung: 24.400 kWh Endenergie → rund 163 kWh/m²a → Klasse E
  • Wärmepumpe (JAZ 3,5): 6.290 kWh Endenergie → rund 42 kWh/m²a → Klasse B

Die Gebäudehülle ist dieselbe geblieben — verändert hat sich nur der Erzeuger. Genau deshalb ist der Heizungstausch die wirksamste Einzelmaßnahme für die Ausweiskennzahl.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

  • Bedarfsausweis: rechnet auf Basis von Bauteilen und Anlagentechnik. Er bildet die neue Anlage sofort ab.
  • Verbrauchsausweis: stützt sich auf die Abrechnungen der letzten drei Jahre. Nach einem Heizungstausch fließen die alten Verbräuche noch mit ein — sinnvoll ist er erst nach drei vollen Heizperioden.

Wer kurz nach dem Umbau verkaufen oder vermieten will, fährt mit einem Bedarfsausweis besser: Er zeigt die tatsächliche neue Situation.

Wann ein Ausweis Pflicht ist

  • bei Verkauf und bei Neuvermietung — spätestens zur Besichtigung vorzulegen
  • bei Neubau und bei größeren Sanierungen
  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Ausweistyp, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse

Fehlende oder falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ein Ausweis gilt zehn Jahre; nach wesentlichen Änderungen an Hülle oder Anlagentechnik lohnt eine Neuausstellung auch vorher.

Was das für den Immobilienwert bedeutet

Die Effizienzklasse steht inzwischen in jedem Exposé und wird von Käufern und Banken gelesen. Objekte mit schlechter Klasse werden häufiger im Preis gedrückt, weil Käufer den Sanierungsaufwand einkalkulieren — und weil Finanzierungskonditionen zunehmend an energetische Kennwerte gekoppelt sind. Der Zusammenhang mit anstehenden Pflichten steht unter Heizungstausch bei Eigentümerwechsel.

Was den Wert im Ausweis weiter verbessert

  • niedrigere Vorlauftemperatur — sie geht über die Anlagenaufwandszahl ein
  • Dämmung von oberster Geschossdecke und Kellerdecke, siehe Erst dämmen?
  • eigene Photovoltaik, die anteilig angerechnet werden kann
  • gedämmte Verteilleitungen und Speicher

Wer ihn ausstellen darf

Ausstellungsberechtigt sind unter anderem Energieberater, Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerksmeister mit entsprechendem Nachweis. Kosten: 100 bis 250 € für einen Verbrauchsausweis, 300 bis 700 € für einen Bedarfsausweis. Im Rahmen einer Energieberatung fällt er meist mit ab.

Wir liefern die Anlagendaten für den Ausweis nach dem Umbau mit — Kontakt aufnehmen.

Frage zum Thema?

Wir helfen persönlich.

Sie planen eine Wärmepumpe? Wir übernehmen Beratung, Heizlast, Förderung und Einbau — aus einer Hand vom Münchner Meisterbetrieb.

Jetzt anrufen089 620 84 215Anfrage