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Ratgeber

Liste förderfähiger Wärmepumpen: so nutzen Sie sie.

Die BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen erklärt: was drinsteht, welche Kennwerte zählen, wie Sie ein Gerät prüfen und welche Stolperfallen es bei der Auswahl gibt.

Münchener Wärmepumpen2 Min. Lesezeit
Liste förderfähiger Wärmepumpen: so nutzen Sie sie

Gefördert wird nicht jede Wärmepumpe, sondern nur Geräte, die auf der amtlichen Liste förderfähiger Anlagen stehen. Sie wird laufend aktualisiert und ist die einzige verbindliche Quelle — Herstellerprospekte und Händlerangaben sind es nicht.

Was in der Liste steht

  • Hersteller, Typenbezeichnung und Bauart (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Prüfnorm und geprüfte Betriebspunkte
  • jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) für Mittel- und Niedertemperaturanwendung
  • Schallleistungspegel
  • Kältemittel — entscheidend für den Effizienzbonus

Wichtig: Gelistet ist immer eine konkrete Gerätekombination. Ein Außengerät mit einem anderen Innenmodul kann eine andere Kennung haben oder gar nicht gelistet sein.

Die Kennwerte, auf die es ankommt

WertBedeutung
ETAs Mitteltemperatur (55 °C)relevant für Bestandsgebäude mit Heizkörpern
ETAs Niedertemperatur (35 °C)relevant für Flächenheizung
SchallleistungspegelGrundlage für den Nachweis am Nachbargrundstück
Kältemittelnatürliches Kältemittel löst den Effizienzbonus aus

Achten Sie darauf, den Wert für Ihre Anwendung zu lesen: Ein Gerät kann bei 35 °C hervorragend dastehen und bei 55 °C nur durchschnittlich. Was das praktisch bedeutet, steht unter Vorlauftemperatur senken.

So prüfen Sie ein angebotenes Gerät

  • Schritt 1: Exakte Typenbezeichnung aus dem Angebot notieren, inklusive Zusätze und Leistungsklasse.
  • Schritt 2: In der Liste nach Hersteller suchen und die Bezeichnung zeichengenau abgleichen.
  • Schritt 3: Prüfen, ob die im Angebot genannte Kombination aus Außen- und Innengerät gelistet ist.
  • Schritt 4: Kältemittel gegen den kalkulierten Effizienzbonus abgleichen.
  • Schritt 5: Schallwert notieren und mit dem Aufstellort abgleichen, siehe Schallschutz.

Die häufigsten Stolperfallen

  • Auslaufmodell nicht mehr gelistet: Restposten sind günstig, aber ohne Listung gibt es keinen Zuschuss.
  • Nachfolgemodell mit minimal geänderter Bezeichnung: Ein Buchstabe genügt, damit die Zuordnung nicht mehr passt.
  • Effizienzbonus eingerechnet, Kältemittel synthetisch: fünf Prozentpunkte fehlen dann in der Endabrechnung.
  • Gerät gelistet, aber Anlage nicht förderfähig: Fördervoraussetzung sind zusätzlich hydraulischer Abgleich und Fachunternehmererklärung, siehe Förderanleitung.

Was die Liste nicht leistet

Sie sagt nichts darüber, ob ein Gerät zu Ihrem Haus passt. Die Listung ist eine Mindestanforderung, keine Empfehlung. Ob die Leistungsklasse stimmt, entscheidet die Heizlastberechnung; ob die Bauart passt, hängt an Aufstellort und Vorlauftemperatur. Die Auswahlkriterien stehen unter Hersteller im Vergleich.

Für den Antrag

Die Bestätigung zum Antrag verweist auf die konkrete Anlage. Ändert sich das Gerät nach Antragstellung — etwa weil das ursprüngliche nicht lieferbar ist —, muss die Änderung dokumentiert und das Ersatzgerät ebenfalls gelistet sein. Klären Sie das vor der Umbestellung, nicht bei der Verwendungsnachweisprüfung. Die Antragspraxis erklärt KfW-Zuschuss beantragen.

Wir prüfen die Listung, bevor bestellt wird — zur Förderberatung.

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