Für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten Eigenheimbesitzer 2026 einen staatlichen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung läuft über die KfW (Programm 458, „Heizungstausch") und setzt sich aus Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Der Antrag muss vor Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Die Heizungsförderung ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Zuschuss ausgestaltet und gilt für den Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Investitionskosten, gedeckelt auf 30.000 € für die erste Wohneinheit eines selbstgenutzten Einfamilienhauses (Stand 2026, Richtwert).
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Antragsteller, die eine förderfähige Wärmepumpe einbauen |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | 20 % | Austausch einer funktionstüchtigen alten Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung (Gas mind. 20 Jahre alt) |
| Einkommensbonus | 30 % | selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr |
| Effizienzbonus | 5 % | Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Nutzung von Erd-/Wasser-/Abwasserwärme |
Die Boni sind kombinierbar, der Gesamtzuschuss ist jedoch auf maximal 70 % gedeckelt. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten sind das bis zu 21.000 € Zuschuss.
Was das konkret bedeutet: vier Rechenbeispiele
Ausgangslage jeweils: Einfamilienhaus, Gesamtkosten der Anlage 32.000 €, förderfähig gedeckelt auf 30.000 €.
| Situation | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Vermietetes Objekt, alte Gastherme (25 Jahre) | 30 % | 9.000 € | 23.000 € |
| Selbstnutzer, Ölheizung, R290-Gerät | 55 % | 16.500 € | 15.500 € |
| Selbstnutzer, Ölheizung, Erdwärme | 55 % | 16.500 € | 15.500 € |
| Selbstnutzer, Ölheizung, Einkommen unter 40.000 € | 70 % | 21.000 € | 11.000 € |
Die zweite Zeile ist der häufigste Fall im Münchner Bestand: 30 % Grundförderung, 20 % Geschwindigkeitsbonus, 5 % Effizienzbonus für das natürliche Kältemittel. Was der Effizienzbonus voraussetzt, steht unter Kältemittel R290.
Wer ist antragsberechtigt?
- Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- der Klima-Geschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer
- das Gebäude muss in Deutschland stehen und der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen (Bestandsgebäude)
In München profitieren viele Bestandsbauten aus den 1960er- bis 1990er-Jahren besonders, weil hier häufig noch alte Gasthermen laufen, deren Austausch den Geschwindigkeitsbonus auslöst.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen und die geforderte Effizienz (jahreszeitbedingter Wirkungsgrad ETAs) erreichen. Reine Warmwasser-Wärmepumpen fallen unter andere Förderbedingungen. Eine fachgerechte Auslegung über eine Heizlastberechnung ist Voraussetzung dafür, dass die Anlage später auch effizient läuft.
Antrag stellen: Ablauf Schritt für Schritt
- Schritt 1: Fachbetrieb beauftragen und ein Angebot einholen; Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung (Förderzusage) abschließen.
- Schritt 2: Eine „Bestätigung zum Antrag" (BzA) durch einen Energie-Effizienz-Experten oder den Fachbetrieb erstellen lassen.
- Schritt 3: Antrag im KfW-Zuschussportal stellen – vor Vorhabenbeginn.
- Schritt 4: Nach Einbau und Inbetriebnahme die Rechnungen und die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) im Portal hochladen.
- Schritt 5: Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto.
Wichtig: Der Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist förderschädlich. Eine begleitende Förderberatung hilft, die Fristen und Nachweise korrekt einzuhalten.
Welche Kosten sind förderfähig?
Zur Bemessungsgrundlage zählen nicht nur das Gerät selbst, sondern auch viele eng verbundene Leistungen. Förderfähig sind als Richtwert insbesondere:
- die Wärmepumpe inklusive Lieferung und Montage
- Pufferspeicher, Warmwasserspeicher und die hydraulische Einbindung
- der notwendige hydraulische Abgleich und die Heizungsoptimierung
- die Erschließung der Wärmequelle, etwa die Erdsondenbohrung bei Erdwärme
- Demontage und Entsorgung der alten Heizung
- erforderliche Elektroarbeiten und die Einbindung in das Energiemanagement
Nicht förderfähig sind hingegen reine Schönheitsreparaturen oder Maßnahmen ohne Bezug zur neuen Heizung. Eine saubere Trennung der Positionen auf der Rechnung erleichtert den Nachweis gegenüber der KfW.
Typische Fehler beim Förderantrag vermeiden
Die häufigsten Gründe für Ablehnungen oder Kürzungen lassen sich leicht umgehen:
- Zu früher Vorhabenbeginn: der verbindliche Auftrag darf erst nach Antragstellung wirksam werden
- Fehlende Fachunternehmererklärung: die Bestätigungen müssen vollständig vorliegen
- Falsche Wohneinheit: die Deckelung gilt pro Wohneinheit, das ist bei Mehrfamilienhäusern zu beachten
- Nicht förderfähiges Gerät: nur Anlagen auf der BAFA-Liste mit ausreichender Effizienz werden gefördert
Wer die korrekte Auslegung über eine Heizlastberechnung dokumentiert und die Fristen einhält, hat erfahrungsgemäß einen reibungslosen Ablauf.
Förderung mit Ergänzungskredit kombinieren
Zusätzlich zum Zuschuss kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit (KfW 358/359) beantragt werden, für Haushalte bis 90.000 € zu versteuerndem Einkommen sogar mit Zinsverbilligung. So lässt sich der Eigenanteil über die Stromkostenersparnis finanzieren.
Sonderfälle: Vermieter, WEG, Neubau
- Vermietete Wohnungen: förderfähig, aber ohne Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus — beide setzen Selbstnutzung voraus. Es bleibt die Grundförderung plus gegebenenfalls Effizienzbonus.
- Eigentümergemeinschaft: Antragsteller ist die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung — nicht der einzelne Eigentümer. Details unter Wärmepumpe in der WEG.
- Mehrere Wohneinheiten: Die Höchstgrenze steigt je Einheit — 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste, ab der siebten 8.000 € (Richtwerte). Siehe Zwei- und Dreifamilienhaus und Mehrfamilienhaus.
- Neubau: Die Heizungsförderung greift nicht — sie setzt eine bestehende Heizung voraus. Für Neubauten gelten eigene Programme, siehe Wärmepumpe im Neubau.
- Wärmepumpe ersetzt Wärmepumpe: Grundförderung ja, Geschwindigkeitsbonus nein — er gilt nur beim Austausch fossiler oder elektrischer Direktheizungen.
- Miete oder Contracting: Hier fließt der Zuschuss in der Regel an den Anbieter, nicht an Sie — die Rechnung dazu steht unter Wärmepumpe mieten statt kaufen.
Alternative ohne Zuschuss: der Steuerbonus
Wer keinen Zuschuss beantragt, kann energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich geltend machen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, maximal 40.000 € Ermäßigung je Objekt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist und eine Fachunternehmerbescheinigung vorliegt.
- Nicht kombinierbar: Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder Zuschuss oder Steuerermäßigung.
- Rechenbeispiel: 32.000 € Anlage → 6.400 € Steuerermäßigung gegenüber 16.500 € Zuschuss im obigen Fall. Der Zuschuss ist damit fast immer die bessere Wahl.
- Sinnvoll ist der Steuerweg vor allem, wenn die Frist für den Antrag versäumt wurde oder kein Bonus greift.
Regionale Programme zusätzlich prüfen
Neben der Bundesförderung gibt es Programme von Ländern, Kommunen und Energieversorgern — teils kombinierbar, teils nicht. Welche Ebenen es gibt und wie Sie sie für Ihre Adresse prüfen, steht unter Förderprogramme von Bund, Land und Kommune.
Der Ablauf in der Praxis
Wie die Antragstellung im Zuschussportal konkret abläuft, welche Unterlagen nötig sind und welche Fristen nach der Zusage gelten, ist im Detail unter KfW-Zuschuss beantragen beschrieben. Ob das geplante Gerät überhaupt förderfähig ist, prüfen Sie über die Liste förderfähiger Wärmepumpen. Stehen mehrere Maßnahmen an, lohnt zusätzlich ein Blick auf die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan — sie erhöht den Fördersatz für Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe 2026?
Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit Klima-Geschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %) sind maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich, gedeckelt auf 30.000 € für die erste Wohneinheit – also bis zu 21.000 € Zuschuss.
Wo stelle ich den Antrag?
Seit 2024 wird die Heizungsförderung als Zuschuss über das KfW-Zuschussportal beantragt (Programm 458), nicht mehr direkt beim BAFA. Den Antrag müssen Sie vor dem verbindlichen Auftrag stellen.
Darf ich vor der Förderzusage mit dem Einbau beginnen?
Nein. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist förderschädlich. Schließen Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb mit einer aufschiebenden Bedingung ab, die an die Förderzusage gekoppelt ist.
Lohnt sich die Wärmepumpe auch ohne die Boni?
Mit 30 % Grundförderung liegt der Eigenanteil höher, die Betriebskostenersparnis gegenüber Gas bleibt aber bestehen und wächst mit dem CO₂-Preis. Die vollständige Rechnung steht unter Lohnt sich eine Wärmepumpe?.
Was passiert, wenn das bestellte Gerät nicht lieferbar ist?
Ein Gerätewechsel nach der Zusage ist möglich, muss aber dokumentiert werden — und das Ersatzgerät muss ebenfalls gelistet sein. Klären Sie das vor der Umbestellung, nicht erst beim Verwendungsnachweis.
Bekomme ich den Geschwindigkeitsbonus auch bei einer alten Gasheizung?
Ja, wenn die funktionstüchtige Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist. Bei Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gilt der Bonus unabhängig vom Alter, solange sie funktionstüchtig sind.

